Die private Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH)
Die Erstattung durch Gesetzliche Krankenkassen ist nicht möglich. Sollten Sie nicht privat
Die Therapiekosten werden sowohl bei privat versicherten Patienten, als auch von den
Beihilfestellen, sowie den privaten Zusatzversicherungen in der Regel von den Kostenträgern ganz oder
.
Falls Ihre Versicherung oder andere Kostenträger die Behandlungskosten nicht erstatten, steht es


