Die private Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH)
NEU: Seit Januar 2012 erstattet die Techniker Krankenkasse 80 % der osteopathischen Therapie (Zuzahlung ca 20-30 € / Sitzung). Ein ärztliches Rezept
ist notwendig und die Bezahlung erfolgt direkt an die Praxis (Privatabrechnung).
Die Erstattung durch weitere gesetzliche Krankenkassen ist momentan nicht möglich.
Sollten Sie nicht privat
Die Therapiekosten werden sowohl bei privat versicherten Patienten, als auch von den
Beihilfestellen, sowie den privaten Zusatzversicherungen in der Regel von den Kostenträgern ganz oder
.
Falls Ihre Versicherung oder andere Kostenträger die Behandlungskosten nicht oder nur teilweise erstatten, steht es
