A. Spies - Heilpraktiker Berlin
Osteopath - Chiropraktiker
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Erstattung der Behandlungskosten

Die private Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH)

Die Erstattung durch Gesetzliche Krankenkassen ist nicht möglich. Sollten Sie nicht privat
krankenversichert sein können Sie die Therapien, sofern Sie keine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, als Selbstzahler in Anspruch nehmen. In diesem Falle wird der Honorarrahmen persönlich vereinbart

Die Therapiekosten werden sowohl bei privat versicherten Patienten, als auch von den

Beihilfestellen, sowie den privaten Zusatzversicherungen in der Regel von den Kostenträgern ganz oder teilweise erstattet.

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Falls Ihre Versicherung oder andere Kostenträger die Behandlungskosten nicht erstatten, steht es
Ihnen frei zu entscheiden, ob Sie eine Selbstbeteiligung im Interesse Ihrer Gesundheit einbringen können.


Alexander Spies - Heilpraktiker, Lehmbruckstr. 3, 10245 Berlin - Friedrichshain / Kreuzberg, Tel: 030/69529372

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