Kosten und Erstattung der Osteopathie und Naturheilkunde
Die Abrechnung der Kosten der Therapie erfolgt privat nach den Richtlinien des Heilpraktiker Gebührenverzeichniss – GeBüH oder als Behandlungspauschale nach Honorarvereinbarung
Erstattung der Kosten durch gesetzliche Krankenversicherungen (GKV):
Die Osteopathie ist durch viele gesetzliche Krankenkassen , wie TK, BKK, HEK, AOK, IKK, BIG und weiteren gesetzlichen Krankenkassen anteilig erstattungsfähig.
Ein privates Rezept oder Überweisung Ihres Arztes “Osteopathie” ist zur Erstattung durch die gesetzlichen Kassen meist notwendig.
Bitte informieren Sie sich, ob und zu welchen Bedingungen sich Ihre gesetzliche Krankenkasse an der Osteopathie beteiligt.
Erwachsene:
Neupatient / Ersttermin ca. 1 Stunde :
– Die Abrechnung erfolgt als Behandlungs Pauschale 120,- €. Erstanamnese, Untersuchung und alle Therapien sind inbegriffen.
Neupatient / Akuttermin ca. 40 min.:
– Die Abrechnung erfolgt als Behandlungs Pauschale 90,- €. Kurzanamnese, Untersuchung und alle Therapien sind inbegriffen.
Folgetermine ca 40 min. – Die Abrechnung erfolgt als Behandlungs Pauschale 90,- Alle Therapien sind inbegriffen.
Jugendliche, Kinder und Babies:
Neupatient – Ersttermin:
– Die Abrechnung erfolgt als zeitunabhängige Behandlungs Pauschale 90,- €. Erstanamnese, Untersuchung und alle Therapien sind inbegriffen.
Folgetermine:
– Die Abrechnung erfolgt als zeitunabhängige Behandlungs Pauschale 70,- €. Alle Therapien sind inbegriffen.
Ich reserviere für die Erst Anamnese inkl. Behandlung bei Erwachsenen 1 Stunde und für Folgetermine/ Akuttermine 40 min. Bei Jugendlichen, Kindern und Babies reserviere ich für die Erstanamnese 40 min, für Folgetermine 30 min. Die tatsächliche Behandlungszeit kann jedoch je nach Fall davon abweichen.
Erstattung privater Versicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfe:
Alle privaten Krankenkassen, Beihilfe und Zusatzversicherungen tragen die Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker ganz oder teilweise, sofern die von Heilpraktikern erbrachte Leistung vertraglich versichert sind. Um sicher zu sein, ob Ihre private Krankenkasse die Therapiekosten der Naturheilkunde oder Osteopathie erstattet, sollten Sie vorab Ihren Vertrag prüfen.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Richtlinien der GeBüH (Gebührenverzeichnis Heilpraktiker) gemäß der tatsächlich erbrachten therapeutischen Leistung und orientieren sich ungefähr an Selbszahler Preisen.
Grundsätzlich ist die Vergütung unserer Leistungen nicht von der Erstattung Ihrer Krankenkasse oder anderen Leistungsträgern abhängig.
Sollte ihre Krankenkasse, oder andere Leistungsträger die Behandlungskosten nicht, oder nur teilweise erstatten, ist es Ihnen überlassen zu entscheiden, ob Sie selbst einen Beitrag zu Ihrer Gesundheit leisten können.
Autor: Heilpraktiker Alexander Spies