Kosten und Erstattung der Osteopathie und Naturheilkunde

 

Die  Abrechnung der Kosten der Therapie erfolgt privat nach den Richtlinien des  Heilpraktiker Gebührenverzeichniss – GeBüH oder als Behandlungspauschale nach Honorarvereinbarung

 

Erstattung der Kosten durch gesetzliche Krankenversicherungen (GKV):

Die Osteopathie ist durch viele gesetzliche Krankenkassen , wie TK, BKK, HEK,  AOK, IKK, BIG und weiteren gesetzlichen Krankenkassen anteilig erstattungsfähig.

Ein  privates Rezept  oder Überweisung Ihres Arztes Osteopathieist zur Erstattung durch die gesetzlichen Kassen meist notwendig.

Bitte informieren Sie sich, ob und zu welchen Bedingungen sich Ihre gesetzliche Krankenkasse an der Osteopathie beteiligt.

 

Erwachsene:   

Neupatient / Ersttermin  ca. 1 Stunde :

 – Die Abrechnung erfolgt als   Behandlungs  Pauschale 120,- €.  Erstanamnese,  Untersuchung und alle Therapien sind  inbegriffen.

Neupatient / Akuttermin   ca. 40 min.:

Die Abrechnung erfolgt als  Behandlungs Pauschale 90,- €.    Kurzanamnese,  Untersuchung und alle Therapien sind inbegriffen.

Folgetermine ca 40 min.                                                                                                                                                                                                                                     Die Abrechnung erfolgt als  Behandlungs  Pauschale   90,-     Alle Therapien sind inbegriffen.

 

Jugendliche, Kinder und Babies:

Neupatient – Ersttermin:

Die Abrechnung erfolgt als zeitunabhängige Behandlungs  Pauschale   90,- €.  Erstanamnese,   Untersuchung und alle Therapien sind       inbegriffen.

Folgetermine:

Die Abrechnung erfolgt als zeitunabhängige Behandlungs  Pauschale  70,- €.  Alle  Therapien sind inbegriffen.

Ich reserviere für die Erst Anamnese inkl. Behandlung bei Erwachsenen 1 Stunde und für Folgetermine/ Akuttermine 40 min. Bei Jugendlichen, Kindern und Babies reserviere ich für die Erstanamnese 40 min, für Folgetermine 30 min. Die tatsächliche Behandlungszeit kann jedoch je nach Fall davon abweichen.

 

Erstattung privater Versicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfe:

Alle privaten Krankenkassen, Beihilfe und Zusatzversicherungen tragen die Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker ganz oder teilweise, sofern die von Heilpraktikern erbrachte Leistung vertraglich versichert sind.  Um sicher zu sein, ob Ihre private Krankenkasse die Therapiekosten der Naturheilkunde oder Osteopathie  erstattet, sollten Sie vorab Ihren Vertrag prüfen.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Richtlinien der GeBüH (Gebührenverzeichnis Heilpraktiker) gemäß der tatsächlich erbrachten therapeutischen Leistung und orientieren sich ungefähr an Selbszahler Preisen.

 

Grundsätzlich ist  die Vergütung unserer Leistungen nicht von der Erstattung Ihrer Krankenkasse oder anderen Leistungsträgern abhängig.

Sollte ihre Krankenkasse, oder andere Leistungsträger die Behandlungskosten nicht, oder nur teilweise erstatten, ist es Ihnen überlassen zu entscheiden, ob Sie selbst einen Beitrag zu Ihrer Gesundheit leisten können.

 

Autor: Heilpraktiker Alexander Spies

Praxis Osteopathie & Naturheilkunde Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg

Lehmbruckstraße 3
10245 Berlin
Friedrichshain / Kreuzberg
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